Informationen für Eltern zum Schulalltag
In der Schule, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind unfallversichert.
Wenn Ihr Kind auf dem Schulweg oder während der Schulzeit einen Unfall hat, muss über das Sekretariat eine Unfallmeldung erfolgen. Dies wird in der Regel von den Lehrkräften gemeldet. Bitte informieren Sie uns nachträglich, bei welchem Arzt Sie zur Behandlung waren und welche Diagnose vorliegt. Wenn Sie uns einen Unfall melden, brauchen wir folgende Informationen. Frau Triftopoulos hilft Ihnen gerne beim Ausfüllen der Unfallmeldung.
Zeitpunkt des Unfalls (Datum und Uhrzeit), Ort, Unfallhergang, behandelnder Arzt, Diagnose
Sollten durch den Unfall materielle Schäden entstehen (z.B. eine beschädigte Brille), reichen Sie bitte die Rechnung der Reparatur bzw. Neubeschaffung ein.
Bitte informieren Sie die Klassenlehrkraft und das Sekretariat. Wir benötigen die neue Wohnanschrift sowie die Anschrift der neuen Schule. Die Formalitäten zum Schulwechsel erledigen wir.
Bitte melden Sie sich umgehend bei der neuen Schule an.
Suchen Sie als allererstes die Garderobe vor dem Klassenzimmer und die Fundgrube auf. Fragen Sie bei Hausmeistern und Lehrkräften nach. Leider wurde die Garderobenversicherung abgeschafft, so dass wir keine Haftung für Verluste übernehmen können.
Eltern sind gemäß § 34 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, der Schule Mitteilung über Kopflausbefall zu machen. Es ist von besonderer Bedeutung, dies unverzüglich zu tun, um eine rasche Ausbreitung zu vermeiden. Wenn Ihr Kind von Läuse oder Nissen befallen ist, darf es nicht in die Schule kommen. Erst wenn Sie uns durch Unterschrift bestätigen, dass Sie eine Behandlung mit einem zugelassenen Mittel korrekt durchgeführt haben, darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Bei erneutem Befall innerhalb von 4 Wochen müssen Sie uns ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass Ihr Kind nissen- bzw. läusefrei ist. Wenn Läuse in der Klasse Ihres Kindes auftreten, dann werden Sie von der Schule informiert. Informationen und Meldung entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Formular des Gesundheitsamtes.
Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, gibt es zusätzliche Leistungen für folgende Angebote und Bedarfe:
· Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
· Schulbedarf
· Schülerbeförderung
· Lernförderung
· gemeinsames Mittagessen
· Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Anträge sind mit der Schulsozialarbeiterin abzusprechen und werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Der Förderverein der Grundschule Eberdingen ist zudem dafür da, Familien eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, wenn die staatlichen Mittel nicht greifen. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt entweder über die Klassenlehrerin oder über die Homepage an den
Förderverein.
Lernen ist anstrengend und braucht viel Energie. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend gesundes Pausenbrot und möglichst zuckerfreie Getränke mit. Die Schule freut sich über Ihre Unterstützung, was eine gesunde Ernährung angeht. Ein ausgewogenes Vesper darf auch mal eine kleine Süßigkeit enthalten. Grundsätzlich sind Süßigkeiten und zuckerhaltige Getränke als Schulvesper nicht geeignet und nicht gern gesehen.
Rufen Sie uns an:
Hochdorf +49 7042 87140
Nussdorf +49 7042 970 500